Der Bau hat seine Eigenarten. So auch in den Begriffen. Daher sei hier zunächst ein Überblick über die Begriffe Baubegleitung und Bauleitung gegeben:
Der Baubegleiter steht als Berater zur Seite (begleitet), er ist nicht weisungsberechtigt und kann auch für fehlerhafte Bauausführungen nicht haftbar gemacht werden.
Bei der Bauleitung ist der Bauleiter für nahezu alle Bereiche zuständig (leitet die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauüberwachung …), er übernimmt die Verantwortung auf der Baustelle. Abgerechnet wird nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).