Die staatlich geförderte Vor-Ort-Beratung soll Eigentümern von Wohngebäuden einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie die Energieeffizienz der Wohngebäude verbessert werden kann. Hierzu kann eine Zuwendung von 60% der förderfähigen Kosten in Anspruch genommen werden. Inhalt dieser Vor-Ort-Beratung ist eine Datenaufnahme am Objekt, die Anfertigung eines Energieberatungsberichtes sowie die anschließende Erläuterung des auszuhändigenden Berichtes.