Die Heizung wurde getauscht - und nun muss ein Nachweis des "Erneuerbaren-Wärme-Gesetzes" des Landes Baden-Württemberg erbracht werden. Hier hilft oft der Sanierungsfahrplan für das Erreichen der Anforderungen. Welche geneuen Voraussetzungen und welche weiteren Möglichkeiten es gibt, erfahren Sie bei mir! Steht der Heizungstausch erst an, kann auf Fördergelder der BAFA zugegriffen werden. Und falls Sie Ihre neue Heizung schon haben - kein Problem, hier gibt es auch die Möglichkeit eines finanziell geförderten Sanierungsfahrplans. Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Höhere Zuschüsse - das kann aus dem neuen Klimapacket der Bundes-regierung abgeleitet werden.
Beim Austausch der alten Ölheizung mit Technik aus erneuerbarer Energie können bis zu 45% der förderfähigen Leistungen bezuschusst werden.
Auch in Sachen Wärmedämmung der Gebäudehülle sind die Förderbeträge angestiegen. Hier können jetzt bis zu 40% gefördert werden.
Wie Sie die bestmögliche Förderung erreichen erfahren Sie von mir!