Individueller Sanierungsfahrplan
Der Sanierungsfahrplan betrachtet das Gebäude ganzheitlich, ent-hält alle Maßnahmen, die im vorliegenden Fall zur Einsparung von Energie umgesetzt werden können und bringt die Sanierungsschritte in eine sinnvolle Reihenfolge. Er kann bei der Erfüllung des „Erneuerbare-Wärme-Gesetzes“ Berücksichtigt werden.
Energieausweis
Der Energieausweis gibt Auskunft über die Energieeffizienz sowie die anfallenden Energiekosten eines Gebäudes Auskunft. Er informiert darüber, welcher Energiebedarf theoretisch jährlich pro Quadratme-ter für Heizung und Warmwasser anfällt – unabhängig vom Verhalten der Bewohner. Ein aktueller Energieausweis wird sowohl für die Ver-mietung oder den Verkauf einer Immobilie, als auch im Rahmen ei-ner Neubaumaßnahme benötigt.
Wärmeschutznachweis
Bei Neubauten oder größeren Umbauten ist ein Wärmeschutznach-weis erforderlich. Hierfür werden die bauphysikalischen Eigenschaft-en des Gebäudes wie beispielsweise Wärmeverluste und -gewinne, Dämmung oder Luftdichtheit berechnet. Der Nachweis gibt an, ob das Gebäude den gesetzlichen Anforderungen entspricht und wel-che Maßnahmen erforderlich sind, um den Wärmeschutz zu verbes-sern.
Effizienzhausberechnung
Besonders energieeffiziente Gebäude, werden als Effizienzhaus be-zeichnet. Anhand der Effizienz-Berechnung werden die Gebäude in eine von vier Effizienzhausklassen eingeteilt: Effizienzhaus 55, 70, 85 oder 100. Diese Eingruppierung ist Grundlage für verschiedene Förderprogramme wie beispielsweise die KfW-Förderungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren.
Energetische Baubegleitung
Zur Qualitätskontrolle und -sicherung unterstützen wir Sie während der Planung und Umsetzung Ihres Bauprojektes. Dies umfasst unter anderem die Überwachung der Bauausführung, die Prüfung der Wärmedämmung und die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Dadurch stellen wir sicher, dass im Nachgang keine Bauschäden auftreten, Ihr Objekt tatsächlich energieeffizient und wirtschaftlich saniert wird und die Anforderungen des Fördergebers eingehalten werden.
Energieberatung Nichtwohngebäude
Mehr zum Thema erfahren Sie in der Rubrik „Firmenkunden".
EWärmeG
Ziel des EWärmeG ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärmeerzeugung zu erhöhen. Es verpflichtet Gebäudeeigen-tümer und -nutzer dazu, einen Teil ihres Wärmebedarfs durch erneu-erbare Energiequellen wie beispielsweise Solarthermie, Biomasse oder die Nutzung einer Wärmepumpe zu decken. In der Regel be-trifft dies Neubauten oder bestehende Gebäude, die umfassend sa-niert werden. Die Vorgaben des EWärmeG können durch die Instal-lation einer eigenen Anlage oder durch den Anschluss an ein entspr-echendes Netzwerk (z.B. Stadtwerke) erfüllt werden. Welche Varian-te sich für Sie am besten eignet, finden wir gemeinsam heraus.

 
         
         
         
         
         
         
         
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