Förderungen

Bund, Land und Kommunen bieten sowohl für Privathaushalte als auch Unternehmen unterschiedliche Fördermöglichkeiten für die Sanierung oder den Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Dabei kann die Förderung beispielsweise über zinsgünstige Kredite, Zuschüsse oder eine Kombination aus beidem erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der für Sie geeigneten Fördermöglichkeiten, beantragen die Förderung mit Ihnen gemeinsam und erstellen alle notwendigen Nachweise für Sie. Sanierungsmaßnahmen planen wir immer so, dass Sie die maximale Fördersumme vollständig ausschöpfen können. Die Beauftragung eines Energieberaters wird durch die Förderprogramme ebenfalls unterstützt

 

Gerne geben wir Ihnen hier einen kurzen Überblick über einige mögliche Förderprogramme. 

BAFA

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ Zuschussförderungen für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen an. Bei der Zuschussförderung wird ein Teilbetrag der angefallenen Kosten zurückerstattet.

Förderfähig sind:
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Maßnahmen zur Dämmung oder zum Austausch von Fenstern/Türen)
• Heizungsoptimierung (neue Heizkörper/-flächen)
• Lüftungsanlagen
• Smart Home
• Staubfilter für Pelletheizungen
 

KfW

Die KfW bietet zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder eine reine Zuschussförderung oder eine Kombination aus zinsgünstigen Krediten und einer Zuschussförderung.
 

Reine Zuschussförderung:
• Heizungsförderung (458)


Kredite: 
• Bestandsgebäude komplett energetisch sanieren (261) (Kredit + Zuschuss)
• Ergänzungskredite für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Heizung (358 & 359) (Kredit zum Zuschuss 458)
•  Neubauförderungen (261)
•  Wohneigentum für Familien (Neubau 300)
•  Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb „Jung kauft alt“ 308)

Weitere Fördermöglichkeiten

Bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder einer ener-getischen Sanierung können die Kosten in der Einkommensteuer-erklärung geltend gemacht werden (§35c EStG). Außerdem bieten das Land Baden-Württemberg (z.B. ELR – Entwicklung ländlicher Raum), Kommunen (z.B. Klimabonus Karlsruhe) oder die L-Bank weitere Unterstützungsprogramme. 

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© Ingenieurbüro Andreas Ketterer