BAFA
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) bietet mit der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“
Zuschussförderungen für unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen an. Bei der Zuschussförderung wird ein Teilbetrag der angefallenen Kosten zurückerstattet.
Förderfähig sind:
• Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (Maßnahmen zur Dämmung oder zum Austausch von Fenstern/Türen)
• Heizungsoptimierung (neue Heizkörper/-flächen)
• Lüftungsanlagen
• Smart Home
• Staubfilter für Pelletheizungen
 
KfW
Die KfW bietet zwei unterschiedliche Möglichkeiten. Entweder eine reine Zuschussförderung oder eine Kombination aus zinsgünstigen Krediten und einer Zuschussförderung.
 
Reine Zuschussförderung:
• Heizungsförderung (458)
Kredite: 
• Bestandsgebäude komplett energetisch sanieren (261) (Kredit + Zuschuss)
• Ergänzungskredite für Maßnahmen an der Gebäudehülle oder Heizung (358 & 359) (Kredit zum Zuschuss 458)
•  Neubauförderungen (261)
•  Wohneigentum für Familien (Neubau 300)
•  Wohneigentum für Familien (Bestandserwerb „Jung kauft alt“ 308)
Weitere Fördermöglichkeiten
Bei der Sanierung denkmalgeschützter Gebäude oder einer ener-getischen Sanierung können die Kosten in der Einkommensteuer-erklärung geltend gemacht werden (§35c EStG). Außerdem bieten das Land Baden-Württemberg (z.B. ELR – Entwicklung ländlicher Raum), Kommunen (z.B. Klimabonus Karlsruhe) oder die L-Bank weitere Unterstützungsprogramme.

 
         
         
         
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